Steuerinformationen
Wie erfolgt die Abschreibung Ihrer Photovoltaikanlage?
Steuerliche Auswirkungen sollten vor jeder Investition mit betrachtet und bewertet werden.
Photovoltaikanlagen werden über 20 Jahre abgeschrieben, somit erfolgt die Abschreibung mit 5% pro Jahr. Sollte ihr Unternehmen innerhalb der Kriterien des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 7g (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe) liegen, so können Sie in den ersten 5 Jahre Sonderabschreibungen in Höhe von 20% gelten machen! Durch diese Regelung lassen sich in den ersten Jahren Verluste steuerlich darstellen, die Sie mit Ihren anderen Einkünften verrechnen können.
Investitionsabzugsbetrag
Eine besonders interessante Regelung für Käufer einer Photovoltaikanlage ist die des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EstG (bitte Kriterien beachten). Diese besagt, dass Sie im Jahr vor der Anschaffung bereits bis zu 40% der Anschaffungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben dürfen. Sie können den daraus resultierenden Verlust mit Ihren anderen Einkünften verrechnen, so dass für Sie ein beachtlicher Liquiditätsvorteil / Steuerstundungseffekt entsteht.
Gewerbesteuer
Normalerweise unterliegen die Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen der Gewerbesteuer. Diese Gewerbesteuer wird allerdings erst fällig, wenn ein Gewinn von 24.500€ pro Jahr überschritten wird. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen (Grundstücksunternehmen) die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nutzen, so muss hier eine andere Gesellschaft die Anlage betreiben!
Sprechen sie bei diesem Umstand mit Ihrem Steuerberater!
Alternativ empfehlen wir Sie gerne an einem kompetenten Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer weiter!
Verschenken Sie kein Geld!
Sondern nutzen Sie alle Vorteile, die das Steuersystem Ihnen bietet.
Informieren Sie sich ausführlich bei Ihrem Steuerberater, welche Kosten Sie geltend machen können. Wir vermitteln Sie gerne an einen Steuerberater, der Sie umfassend und individuell berät.